Disclaimer: Auf diesem Blog kann keine Rechtsberatung erfolgen. Alle dargestellten Meinungen sind die des Autors
Nun ist es auch in Deutschland so weit: GW’s Arm des Rechts langt zu. Und zwar in Richtung von Gamestrust. Das Magazin beschäftigt sich eigentlich hauptsächlich mit digitalen Erzeugnissen, hat aber auf Grund des persönlichen Interesses des Geschäftsführers auch hin und wieder mal ein paar Warhammer Inhalte auf Lager.
Gerade in letzter Zeit hat sich das Interesse an Gamestrust aber deutlich gesteigert: Die Jungs haben eine direkte Quelle für unveröffentlichtes Material aufgetan, die sie seither mit div. Leaks versorgt hat – mit denen Gamestrust wiederum die Community versorgt. Das passt GW anscheinend nicht mehr in den Kram. In Deutschland hat GW Legal ja bisher eher stillgehalten – was sicher auch an den deutschen Presserechten liegt – aber da hat nun wohl ein Ende.
In einer freundlichen Email eines GW-Anwaltes wird Gamestrust dazu aufgefordert, sämtliches aus Sicht von GW Copyright verletzendes Material von der Seite zu nehmen – mit den entsprechenden Beispielen. Siehe hier:
Das sieht erstmal ungemütlich aus. Wichtig ist an dieser Stelle aber: Dies ist keine “Klage”, noch nicht mal eine “Abmahnung”, dies ist nur eine mehr oder weniger freundliche Email. Einerseits ist das erstmal eine gute Nachricht, weil GW nicht direkt mit dem E-Hammer kommt. Andererseits kann man das auch problemlos als Einsicht in die etwas kompliziertere Rechtslage in Deutschland auffassen. In den USA oder in England hat es GW jedenfalls wesentlich einfacher, hier und da mal ein paar Blogs rumzuschupsen.
Aus diesem Grund hat sich der CEO von Gamestrust auch für eine ebenfalls freundliche Email an GW entschieden. Er war beim Schreiben etwas aufgeregt und hat nicht mehr so genau korrekturgelesen. Ich habe im übrigen sein persönliches Einverständnis, diese Konversation hier zeigen zu dürfen – also können wir hier direkt am konkreten Fall diskutieren:
Wie es immer so ist gibt es auch in dieser Frage bei drei Juristen vier Meinungen. Im Fall von Gamestrust spielen Gerichtsstand, wirtschaftlicher Schaden/Gewinn, Besitz am Original und einige Dinge mehr eine entscheidende Rolle. So wie ich Ronald einschätze hat er nicht übel Lust, sich mit GW doch mal (in Deutschland) für ein Gespräch vor Gericht zu treffen. Gleichzeitig mag man sich als normaler Bürger (oder als CEO einer GmbH) durchaus einen erbaulicheren Zeitvertreib vorstellen, als anwaltlichen Schreiben entgegenzusehen.
Wir lassen uns mal von GW’s Reaktion überraschen und werden den Verlauf der Dinge weiter genau verfolgen – schon aus einem gewissen Eigeninteresse heraus…Ich finde die Reaktion von Ronald auf jeden Fall bemerkenswert. Ich bin mir selber nicht ganz sicher, wie hier wohl eine wirklich zutreffende rechtliche Interpretation der Gemengelage auszusehen hätte. Aber Balls hat der Mann auf jeden Fall. Wer sich die mittlerweile epische Diskussion auf Facebook dazu ansehen möchte, der kann das in der Gruppe des Tabletop Networks tun, in der allerdings erwartbar viele juristische Halbwahrheiten herumgeschmissen werden. Also, erstmal die Füße still halten und einen englischen Tee trinken…